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Keine Gnade für Schwerbehinderte

Begonnen von Faxe, 22.08.2012 18:29:48

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Faxe

Hartz IV macht keine Unterschiede

Auch die Zinsen aus angelegtem Schmerzensgeld werden als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, entscheidet das Bundessozialgericht in Kassel. Besonders hart mutet das Urteil an, da das Schmerzensgeld für einen Unfall gezahlt wurde, seit dem die beiden Kinder der Familie schwerbehindert sind.

Zinsen aus angelegtem Schmerzensgeld werden auf Hartz IV angerechnet. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Solche Zinsen seien zu Recht als Einkommen anrechenbar, urteilt der Vorsitzende Richter...
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rolfi

Solche Zinsen seien zu Recht als Einkommen anrechenbar, urteilt der Vorsitzende Richter
ob man dem richter was wünschen sollte?
bei dem richter könnte ich mir vorstellen, das er schon vor 60 jahren in amt und würden war.

Faxe

#2
Zitat von: rolfi am 18.11.2012 10:51:00
ob man dem richter was wünschen sollte?

Na klar, möge er bald in Rente gehen und jüngeren, aufgeschlosseren und moderneren Nachfolgern Platz machen.
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