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Stolperfalle beim Krankengeld vermeiden

Begonnen von Faxe, 04.04.2013 17:14:12

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Faxe

Stolperfalle beim Krankengeld vermeiden

Wer Krankengeld bekommt und in dieser Zeit arbeitslos wird, muss auf lückenlose Folgekrankschreibungen achten. Sonst kann der Krankengeldanspruch verloren gehen.

Viele Patienten wissen es nicht: Der Anspruch auf Krankengeld entsteht immer erst einen Tag nach der Krankschreibung. "Deshalb droht leicht die Gefahr einer Anspruchslücke", sagt Anne Katrin Olischläger von der Gießener Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD)...
The most likely way for the world to be destroyed, most experts agree,
is by accident. That's where we come in, we're computer professionals.
We cause accidents.
            -- Nathaniel Borenstein

Träumerin

Tangiert mich zwar nicht mehr, habe aber vor kurzem ein Beitrag im TV gesehen.
Weiß nur nicht mehr genau was und wo *leider*
Ich war echt erschüttert, wie die Leute da baden gehen.

Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, hängt sich auch der Sozialverband auch dahinter, daß Folgekrankschreibungen auch über's WE gelten sollen.

LG, Kerstin
Auf meinem Grabstein wird einmal stehen:
'Kuck nicht so doof, ich wär' jetzt auch lieber am Strand!'

Faxe

Das ist auch totaler Schwachsinn!

Wenn ich von Mo - Fr krank bin und es wird täglich besser muss ich also sicherheitshalber  Freitag zum Doc und Verlängerung beantragen, auch wenn ich wahrscheinlich Montag wieder fit bin.

Oder anders, wer schreibt mich nur zur Sicherheit auf Verdacht am Freitag für den kommende Montag krank?

Das ist gequirlte Sch...  ::)
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Träumerin

Das ist auch totaler Schwachsinn

Nee, das sehe ich nicht ganz so.
Wenn der Doc. z.B. in Urlaub ist?
Okay im Notfall gibt es eine Vertretung, aber was ist wenn jemand wirklich Bettlägerig krank ist?

Mit Mary hab ich schon 'Pferde vor die Apotheke k.tzen sehen.
Kann mal vorkommen, muß nicht sein.

LG, Kerstin
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Pumpi

Zum Glück muss ich mir über diese Problematik auch keine Sorgen mehr machen.

Aber dieses Problem könnte man doch damit umgehen, indem man den Doc darauf hinweist und grundsätzlich  um eine Krankmeldung bis Sonntag bittet ?!

Hm... natürlich schwierig, wenn jemand auch am WE arbeiten muss.
Durch positive Gedanken bekommt man schneller wieder Oberwasser.

Träumerin

Irgendwie hat Fxe schon recht.
Aber ich kenne es von mir selbst.
Man ist im Schub und Cortirausch, und dann so dämlich,
wenn man beim Doc ist, und vergißt es zu sagen.
Ist  aber auch nicht mehr meine Baustelle.

Lg, Kerstin
Auf meinem Grabstein wird einmal stehen:
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Faxe

Zitat von: Pumpi am 07.04.2013 00:24:31
Aber dieses Problem könnte man doch damit umgehen, indem man den Doc darauf hinweist und grundsätzlich  um eine Krankmeldung bis Sonntag bittet ?!

Das ändert nichts. Dann geht man Montag zum Verlängern der Krankschreibung und kriegt erst für den Folgetag, Dienstag, wieder Krankengeldanspruch aber nicht für Montag.

Irgendwann sind 6 Wochen im halben Jahr voll, die Lohnfortzahlung endet aber für die Krankenkasse sind die 6 Wochen nicht voll. Folge, kein Geld und damit nicht mehr versichert, ein Teufelskreis.

Also immer vorbeugend bis Montag krank schreiben und am Montag verlängern, schöner Quatsch. Gerade bei häufig Kranken zählt ja jeder Tag um in der Lohnfortzahlung zu bleiben.
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Pumpi

Danke @ Faxe für die genaue Erklärung. Gerade grüble ich, wie das bei mir war. Muss gestehen, dass ich so durch den Wind war, dass mir dies  nicht aufgefallen ist.

Ist aber eine richtige Sauerei, man wird doch echt "beschissen" wo es nur geht.
Durch positive Gedanken bekommt man schneller wieder Oberwasser.

Faxe

#8
Krankengeld gestrichen - Patienten beklagen Probleme mit ihrer Krankenkasse

... Laut UPD-Experten wissen viele Versicherte nicht, dass eine Lücke in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel zu der Beendigung des Anspruches auf Krankengeld führt. Wer also beispielsweise bis Freitag krankgeschrieben ist, muss spätestens an diesem Tag die neue Krankschreibung abholen.

Eine fehlende Krankschreibung an Wochenendtagen gilt auch als Lücke. Generell entsteht der Anspruch auf Krankengeld immer erst einen Tag nach der Krankschreibung. Eine Rückdatierung kann wie im Falle von Holger R. nach gültiger Rechtsprechung diese Lücke nicht schließen. Ausnahmen würden nur dann gemacht, wenn der Betroffene am Tag des fälligen Arztbesuches nicht handlungs- oder geschäftstüchtig war. ...
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Faxe

Bundessozialgericht hält an "Krankengeldfalle" fest

Der ärztliche ,,Auszahlschein" für Krankengeld gilt immer erst für den Folgetag des Arztbesuchs. Das gilt nicht nur für die allererste, sondern auch für alle nachfolgenden Bescheinigungen, bekräftigte am Dienstag, 16. Dezember 2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Aktenzeichen: B 1 KR 31/14, B 1 KR 35/14 und B 1 KR 37/14). Auch eine geschlossene Praxis (Aktenzeichen: B 1 KR 25/14) oder eine falsche Auskunft des Arztes (Aktenzeichen: B 1 KR 19/14) muss die Krankenkasse nicht als Ausrede akzeptieren...

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Faxe

Verbesserung durch Gesetzesänderung

Der Bundestag hat am 11. Juni 2015 das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz) verabschiedet. Durch das Gesetz wird folgende Regelung neu aufgenommen: ,,Der Anspruch auf Krankengeld bleibt bestehen, wenn nach dem Ende der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit deren Fortdauer wegen derselben Krankheit am nächsten Arbeitstag, der ein Werktag ist, ärztlich festgestellt wird."

Das ist eine deutliche Verbesserung für den Patienten. Zukünftig werden weniger Patienten ihren Anspruch auf Krankengeld wegen formaler Fehler verlieren. Die Krankschreibung muss sich nicht mehr überlappen, gleichwohl muss Ihr Arzt Sie ohne Unterbrechung krankschreiben. Das Gesetz soll im Sommer 2015 in Kraft treten.
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