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Zukünftige Verfahrenweise zur Verordnung von Canabis

Begonnen von Faxe, 24.02.2017 22:02:03

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Faxe

Die Ärztezeigung hat das Thema in Bezug auf die Gesetzesänderungen behandelt:

Die wichtigsten Änderungen

ZitatMit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur ,,Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften" am 1. März ist medizinisches Cannabis in Deutschland erstmals verschreibungsfähig. Fragen und Antworten für verordnende Ärzte.

Kirsten Müller-Vahl, Franjo Grotenhermen

Ärztinnen und Ärzte jeder Fachrichtung  können  ab  1.  März Cannabisblüten  und  Extrakte  aus Cannabis mittels Betäubungsmittel(BtM-)Rezept verordnen. Hierfür ist keine besondere Qualifikation erforderlich.  Das  bisherige  Verfahren entfällt  damit,  dass  Patienten  bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte  (BfArM)  eine  Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz  (BtMG)  zum Erwerb einer standardisierten Cannabisextraktzubereitung  oder  von Medizinal-Cannabisblüten  zur  Anwendung im Rahmen einer ärztlich begleiteten  Selbsttherapie  beantragen müssen...
The most likely way for the world to be destroyed, most experts agree,
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            -- Nathaniel Borenstein

Faxe

#1
Ab 1. März: Cannabis für Schwerkranke auf Rezept

ZitatPatienten, die schwer krank sind und unter Schmerzen leiden, können künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten. Das entsprechende Gesetz tritt morgen, am 1. März, nach Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft, wie die Bundesregierung heute mitteilte...

Jetzt haben die Kasper um 09:50 Uhr schnell mal den Text geändert:

ZitatPatienten, die schwer krank sind und unter Schmerzen leiden, können künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten. Das entsprechende Gesetz wird rechtswirksam nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblattt, tritt frühestens morgen, am 1. März, in Kraft, wie die Bundesregierung heute mitteilte...
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Beetle

Bleibt zu hoffen, dass in diesem Detail nicht wiedermal der Teufel steckt ...  :(
Jede Träne, die Du lachst, brauchst Du nicht zu weinen.

Faxe

Na ja, was macht der Kerl eigentlich den ganzen Tag auf Kosten unserer Steuern?  >:(

Cannabis: Gesetz wider Erwarten noch nicht in Kraft

ZitatHeute erschien die neueste Ausgabe des Bundesgesetzblatts (BGBl), jedoch ohne die mit Spannung erwartete Verkündung des «Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften», durch welche die neue Regelung erst rechtswirksam wird. Mit ihr soll Cannabis zu medizinischen Zwecken legalisiert werden. Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zufolge hat der Bundespräsident das Gesetz noch nicht unterschrieben...
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Faxe

Cannabisagentur rechnet 2019 mit erster Ernte

Zitat... Das Gesetz, mit dem die Abgabe von Cannabis auf Rezept legalisiert wird, liegt nach Verabschiedung des Bundestags und Zustimmung des Bundesrats jetzt beim Bundespräsidenten, der es unterschreiben muss, bevor es in Kraft treten kann. Sobald das geschehen ist, wird die Cannabisagentur den Anbau von Medizinalhanf in Deutschland ausschreiben – und zwar EU-weit. «Um den Anbau bewerben können sich Unternehmer aus der gesamten EU, der Anbau wird aber hier in Deutschland stattfinden», erklärte Knöss...
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Faxe

Cannabis als Rezeptur: NRF veröffentlicht neue Monographien

Hm, waren da Homöapathen am Werk?

Zitat... Aus den Musterverordnungen der Bundesapothekerkammer geht hervor, wie Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken auf einem BtM-Rezept zu verordnen sind, um allen Erfordernissen zu genügen. Wichtig ist, die gewünschte Sorte anzugeben, für die der Hersteller den THC/CBD-Gehalt spezifiziert hat. Die Art der Anwendung und die Gebrauchsanweisung kann der Arzt durch Verordnung der Nummer der NRF-Rezepturvorschrift bestimmen, muss aber selbstverständlich noch die individuelle Dosierung ergänzen.

Die Vorschrift NRF 22.11. beschreibt die Rezeptur einer öligen Cannabisölharz-Lösung 25 mg/ml Dronabinol. NRF 22.16. hilft bei der Herstellung einer ethanolischen Dronabinol-Lösung 10 mg/ml zur Inhalation. Weitere vier Monographien beschäftigen sich mit Cannabisblüten:
NRF 22.12 Cannabisblüten zur Inhalation nach Verdampfung; beigefügter 1-mL-Dosierlöffel vorzugsweise für Einzeldosen zu 0,1 g
NRF 22.13. Cannabisblüten in Einzeldosen zur Inhalation nach Verdampfung; Einzeldosen ab etwa 0,01 g bis etwa 0,1 g
NRF 22.14. Cannabisblüten zur Teezubereitung; beigefügter 1,7-mL-Dosierlöffel für Einzeldosis zu 0,25 g oder einem Vielfachen davon
NRF 22.15. Cannabisblüten in Einzeldosen zu 0,25 g / 0,5 g / 0,75 g /1 g zur Teezubereitung

Um Cannabisblüten ausreichend genau dosieren zu können, müssen sie zuvor in der Apotheke gemahlen, gesiebt und konfektioniert werden. So gelten sie als Rezepturarzneimittel und müssen entsprechend § 5 Arzneimittelpreisverordnung abgerechnet werden...
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Faxe

Cannabis: Nur über die wohnortnahen Apotheken

Das wird ja immer lustiger, aber es sichert bestimmt auch die Auftragslage der alteingessenen Dealer mit jahrelanger Erfahrung im Straßenverkauf.

Zitat... Der Arzt kann, sobald das Gesetz in Kraft tritt, unter anderem verschiedene Sorten Cannabisblüten in pharmazeutischer Qualität verordnen. Im unverarbeiteten Zustand sind diese jedoch schwierig zu dosieren. Darauf weist die Bundesapothekerkammer hin. Daher sollten die Apotheken die unzerteilten Blüten unter definierten Bedingungen mahlen und mit einem kleinen Dosierlöffel abgeben, rät die BAK mit Verweis auf neue Arbeitsanweisungen des Neuen Rezeptur-Formulariums (DAC/NRF). «Das Abmessen von Cannabisblüten ‹nach Gefühl› ist für eine medizinische Anwendung nicht zu verantworten, denn das führt zwangsläufig zu Über- oder Unterdosierungen», sagt Kiefer, der auch Vorsitzender der DAC/NRF-Kommission ist. Für kleine Einzelgaben und den individuellen Bedarf können die Apotheken die gemahlenen Blüten auch in Papierbriefchen abfüllen...

Zitat... Ärzte dürfen Cannabis und Dronabinol nur auf einem Betäubungsmittelrezept verordnen, das ab Ausstellungsdatum sieben Tage gültig ist. Zuvor sollte vor der ersten Behandlung eine Genehmigung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse vom Patienten eingeholt werden. Dies kann bis zu fünf Wochen dauern. Falls die Verordnung bis zum Vorliegen der Genehmigung nicht mehr gültig ist, muss der Arzt ein neues Rezept ausstellen. Wie es um die Erstattungsfähigkeit von Hilfsmitteln wie Verdampfern bestellt ist, lässt sich derzeit noch nicht mit Sicherheit sagen. (dh)
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Faxe

Was kommt auf die Apotheken zu?

ZitatPatienten können fortan medizinisches Cannabis erhalten, ohne dass sie eine Sondergenehmig des BfArM benötigen. Für Apotheken entfällt die Ausnahme­erlaubnis nach § 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG), um Cannabis erwerben und abgeben zu dürfen. Der Bundestag hat am 19. Januar 2017 einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet, dem der Bundesrat am 10. Februar 2017 zugestimmt hat.

Neue Regelungen im ­Betäubungsmittelrecht

Zukünftig können Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen und bei fehlenden Therapiealternativen Cannabis in kontrollierter, pharmazeutischer Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken erhalten. Das ­»Gesetz zur Änderung betäubungs- mittelrechtlicher und anderer Vorschriften« verfolgt aber nicht nur ­gesundheits-, sondern auch ord­nungs­poli­tische Ziele...
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mubo

#8
man könnte natürlich, bevor einen die langeweile des wartens darauf zerfrisst, dass der bp seinen füllfederhalter mit der goldenen feder zur unterzeichnung des gesetzes findet und die vö im ba endlich erfolgen kann, diese Deutsche Cannabis AG im ba finden und überlegen, ob man sein deponiertes kapital aus obskuren fonds lieber in diesen explodierenden markt investiert.  8)

Faxe

Cannabis: Was ist bei der Verordnung zu beachten?

Was für eine gequirlte Scheiße:

Zitat... Um die Verschreibung zu vereinfachen, stellt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, auf ihrer Website Musterverordnungen für Rezepturzubereitungen mit Cannabisblüten, Cannabisextrakt und Cannabinoiden zur Verfügung. Die Gebrauchsanweisung kann der Arzt dann auch durch die Verordnung einer bestimmten NRF-Nummer bestimmen. Vermerkt der Arzt auf dem BtM-Rezept «gemäß schriftlicher Anweisung», muss diese Anweisung auch der Apotheke bekannt sein. Sonst muss die Apotheke die Verordnung als «nicht plausibel» werten und kann kein Rezepturarzneimittel herstellen. Die Gebrauchsanweisung muss auch auf dem Abgabebehältnis von Rezepturarzneimitteln angegeben werden. (dh)
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#10
Cannabis als Tee: Was ist mit der Wasserlöslichkeit von THC?

Oh, 2 mg THC in einer Tasse Tee, Grundgütiger.

Zitat... Eine Zubereitung als einfacher Aufguss wie bei anderen Tees funktioniert mit Cannabisblüten nicht. Die Cannabisblüten müssen mindestens 15 Minuten gekocht werden. Denn in den Pflanzen liegen nur die Vorstufen der wirksamen Formen der Cannabinoide vor, die noch decarboxyliert werden müssen.

«Die bisher meist verwendete Cannabissorte enthält hauptsächlich die Carbonsäure-Vorstufe (THC-A) des wertbestimmenden Cannabinoids THC zu etwa 20 Prozent neben kleinen Anteilen THC und Spuren der Carbonsäure-Vorstufe (CBD-A) des Cannabidiol (CBD)», erläutert Reimann. Im kochenden Wasser löst sich THC-A rasch zu etwa 45 mg/l und THC zu mehr als 10 mg/l, soweit es sich bereits gebildet hat. «Da Wasser bei Normaldruck nicht heißer wird als sein Kochpunkt, ist die Decarboxylierungs-Reaktion langsam, und es muss lange gekocht werden, bis nach etwa einer halben Stunde eine THC-Sättigung vorliegt», so Reimann. «Doch bereits nach 15-minütigem Kochen liegt die THC-Konzentration um 10 mg/l und erlaubt es, je nach getrunkener Menge mit einer Tasse Dekokt etwa 2 mg THC zu trinken oder nach ärztlicher Anweisung mehr.» Mehr dazu finden Apotheker und PTA seit dem 06. März in den neuen NRF-Vorschriften 22.14. und 22.15...

Ob die Kasper wohl auch ein MHD oder sowas auf die Blüten drucken?

Zitat... Die Blüten sind oxidationsempfindlich und sollten daher verschlossen aufbewahrt werden. Eine Aufbewahrung im Kühlschrank ist beim Patienten möglich, differenzierte Experimentaldaten für unterschiedliche Lagerungsbedingungen fehlen aber noch. Verordnen darf der Arzt immer nur den Bedarf für 30 Tage (maximal 100 g Cannabisblüten, unabhängig von der Sorte). Vorläufig hat DAC/NRF den Richtwert für die Haltbarkeit mit zwei Monaten etwas länger festgesetzt.

Wow, das Zeug hält 2 Monate, toll.  :)
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Faxe

Cannabis auf Rezept: Ärger um Kostenübernahme droht

Das war irgendwie absehbar:

ZitatDie deutschen Krankenkassen bezweifeln, dass sie die Kosten von Cannabis-Therapien langfristig übernehmen. «Für den dauer- und regelhaften Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung fehlt der Nachweis der Wirksamkeit», sagte ein Sprecher des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der Deutschen Presse-Agentur. Deshalb sei es richtig, dass die Bundesregierung bei der Bundesopiumstelle eine neue Studie in Auftrag gegeben habe, welche die Wirkungen von Cannabis weiter erforschen soll. Auf deren Basis werde sich in einigen Jahren zeigen, «ob die Cannabis-Therapie dauerhaft zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehört», erklärte der Verband...
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Faxe

Cannabis: Fertigarzneimittel bevorzugen

Solche haltlosen Sprüche kommen oft nur von Pharmahuren:

ZitatStatt Cannabisblüten sollen Ärzte lieber geprüfte Fertigarzneimittel mit Cannabis-Inhaltsstoffen verordnen. Das forderte Privatdozent Dr. Michael Überall, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS), am Donnerstag bei einer Presseveranstaltung der Firma Almirall in Berlin. Prinzipiell sehe die DGS zusammen mit anderen Fachgesellschaften in der mit dem sogenannten Cannabisgesetz geschaffenen Möglichkeit, Patienten Cannabis-haltige Arzneimittel auf Kassenrezept zu verordnen, eine große Chance für die bessere Versorgung schwerkranker Patienten. Von einer bedenkenlosen Abgabe von getrocknetem Medizinalhanf distanziere man sich aber. «Wir sprechen uns klar für den bevorzugten Einsatz von Cannabinoid-basierten Fertigarzneimitteln mit einem standardisierten Wirkstoffgehalt und definierten Dosierungen aus, um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu gewährleisten», so Überall.

In einem gemeinsamen Positionspapier zum Cannabisgesetz warnen Überall und elf weitere Unterzeichner davor, dass Patienten primär mit Cannabis-haltigen Extrakten, Rezepturarzneien und Cannabisblüten behandelt werden, obwohl Cannabis-haltige Fertigarzneimittel besser erforscht und risikoärmer seien. Neben dem Nabiximols-haltigen Mundspray Sativex® von der Firma Almirall sind seit Kurzem auch die Nabilon-haltigen Canemes®-Kapseln der Firma AOP Orphan in Deutschland auf dem Markt. Sativex ist zugelassen zur Behandlung schmerzhafter Spastiken bei Patienten mit Multipler Sklerose, Canemes darf Krebspatienten gegen Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie gegeben werden...
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Cannabis-Kosten: Schmerzliga kritisiert Kassen

ZitatDie Deutsche Schmerzliga bemängelt, dass Krankenkassen sich nicht darauf festlegen wollen, medizinisches Cannabis dauerhaft zu bezahlen. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hatte zuvor erklärt, noch fehlten Studien zur Wirksamkeit dieser Substanz, die einen «dauer- und regelhaften Leistungsanspruch» rechtfertigen. Erst wenn diese Untersuchungen abgeschlossen sind, werde sich zeigen, «ob die Cannabis-Therapie dauerhaft zum Leistungsspektrum der Gesetzlichen Krankenversicherung gehört», hatte der Spitzenverbands-Sprecher Florian Lanz mitgeteilt.

Die Schmerzliga hält diese Argumentation für scheinheilig. Schließlich zahlten die Kassen regelhaft und bereitwillig homöopathische Mittel. Für deren Wirksamkeit gebe es überhaupt keine wissenschaftlichen Beweise. Einerseits forderten die Kassen also Evidenz für Cannabis, andererseits gingen sie mit Verweis auf Homöopathie-Kostenübernahme gezielt auf Kundenfang. Das zeige auf, dass ihnen «mehr an gesunden Nettozahlern gelegen ist als an wirklich kranken Menschen», so Michael Überall, Präsident der Schmerzliga...
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Beetle

Sehr gutes Argument! Ich bin gespannt, wie die Kassen sich da wieder rauswinden. Eigentlich ist die Sache doch eindeutig!

ABER: Sie wollen nicht ... Hintertürchen und so.  ::)
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