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Immunschwäche als Kündigungsgrund?

Begonnen von Faxe, 15.03.2018 21:01:18

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Faxe

Immunschwäche als Kündigungsgrund?

ZitatDarf ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter, der sehr häufig krankheitsbedingt fehlt, wegen "allgemeiner Krankheitsanfälligkeit" kündigen? Oder muss der Chef Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel eine Personalreserve vorhalten?

Krankheitsbedingte Kündigungen des Arbeitsverhältnisses sind nach ständiger Rechtssprechung nur unter engen Voraussetzungen wirksam. Insbesondere muss zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs eine negative Prognose für die Zukunft vorliegen. Negative Prognose bedeutet, dass aufgrund objektiver Tatsachen auch in Zukunft weitere, dem Arbeitgeber nicht zumutbare Krankheitszeiten im gleichen Umfang zu erwarten sind. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (LAG), Aktenzeichen 5 Sa 54/17, stellte dies kürzlich noch einmal für den Fall der Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen klar.

Die negative Prognose kann einmal darin liegen, dass Krankheiten nicht ausgeheilt sind und weitere Arbeitsausfälle aufgrund  derselben Krankheitsursachen zu befürchten sind. Aber auch bei ausgeheilten Krankheiten kann eine negative Prognose vorliegen, wenn von einer allgemeinen Krankheitsanfälligkeit auszugehen ist, die immer wieder Fehlzeiten in dem bisherigen unzumutbaren Umfang produzieren wird...
The most likely way for the world to be destroyed, most experts agree,
is by accident. That's where we come in, we're computer professionals.
We cause accidents.
            -- Nathaniel Borenstein